med.iatori

SCHLICHTUNGSKLAUSEL

Muster einer Schlichtungsklausel

Der jeweilige Gesellschaftsvertrag sollte einen Hinweis auf die Schlichtungsklausel erhalten.

§ Schlichtung

(1)
Für alle Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag muss vor Beschreiten des ordentlichen Rechtswegs ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden. Dies gilt auch für Rechtsstreitigkeiten über die Gültigkeit dieses Vertrages und dieser Schlichtungsvereinbarung selbst.

(2)
Der Schlichter soll einschlägige Erfahrungen mit den strittigen Sach- und/oder Rechtsfragen haben, die den Meinungsverschiedenheiten und/oder Rechtsstreitigkeiten zu Grunde liegen. Einigen sich die Parteien nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung des einen Teils beim anderen Teil auf die Person des Schlichters, ist der Schlichter auf Antrag einer Vertragspartei mit verbindlicher Wirkung vom Vorstand des Vereins med.iatori Deutsche Schiedsstelle für Medizinrecht e.V., Frankfurt a.M., zu benennen.

(3)
Für das Schlichtungsverfahren gelten die unter med.iatori.de veröffentlichte Schlichtungsordnung und die Gebührenordnung.

(4)
Die Parteien sind verpflichtet, mit dem Schlichter einen Dienstvertrag abzuschließen, dessen Bestandteil die unter med.iatori.de veröffentlichte Gebührenordnung ist, soweit die Parteien keine davon abweichende Vergütungsregelung treffen.