Verfahrens-ordnung Mediation
Verfahrens-ordnung Mediation

§ 1 Anwendungsbereich

  1. Die Verfahrensordnung Mediation von „med.iatori e.V. – Deutsche Schiedsstelle im Medizinrecht“ findet Anwendung auf alle Mediationsverfahren unter Mitwirkung von Mediatoren, die Mitglieder von med.iatori e.V. oder im Auftrag von med.iatori e.V. tätig sind. Sie ist für diese Mediatoren verbindlich.
  2. Das schriftliche Einverständnis mit dieser Verfahrensordnung durch die beteiligten Parteien wird durch den beauftragten Mediator oder durch med.iatori e.V. sichergestellt.
  3. Zwischen dem Mediator und den Parteien wird ergänzend eine gesonderte Mediationsvereinbarung geschlossen.

§ 2 Einleitung des Mediationsverfahrens

  1. Das Mediationsverfahren wird durch einen schriftlichen Antrag bei der Geschäftsstelle von med.iatori e.V. eingeleitet. Das hierfür vorgesehene Antragsformular kann bei der Geschäftsstelle beantragt oder auf der Homepage von med.iatori e.V. heruntergeladen werden. Der Antrag kann auch per Fax oder per Email eingereicht werden.
  2. Die Adresse der Geschäftsstelle von med.iatori e.V. lautet:
    med.iatori e.V.
    Deutsche Schiedsstelle im Medizinrecht
    Geschäftsstelle Biebricher Allee 31
    65187 Wiesbaden
    tel. +49 (611) 53 16 84 40 641
    fax + 49 (611) 53 16 84 41 641
    www.med-iatori.de
  3. med.iatori e.V. wird der nicht antragstellenden Partei den Mediationsantrag unverzüglich übermitteln und sie gleichzeitig um Mitteilung über ihre Bereitschaft zur Mediation bitten. Die Übermittlung des Mediationsantrages hat schriftlich zu erfolgen, eine Übermittlung per Fax oder Email ist ausreichend.
  4. Das Mediationsverfahren beginnt, nachdem sich beide Parteien gegenüber med.iatori e.V. mit dessen Durchführung schriftlich einverstanden erklärt haben.
  5. Lehnt die andere Partei das Mediationsverfahren ab oder antwortet sie nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Schreibens, gilt die Mediation als abgelehnt.
  6. med.iatori e.V. informiert beide Parteien unverzüglich über die Einleitung oder die Ablehnung des Mediationsverfahrens.

§ 3 Vorschlag eines Mediators, Ausschlussgründe

  1. med.iatori e.V. schlägt den Parteien – unter Berücksichtigung etwaiger Wünsche der Parteien im Mediationsantrag – drei Mediatoren vor, die für die Lösung des Konfliktes geeignet sind med.iatori e.V. fügt dem Mediatorenvorschlag das jeweilige Mediatorenprofil bei.
  2. Vorab klärt med.iatori e.V. mit den vorzuschlagenden Mediatoren, ob diese im konkreten Fall tätig werden können und hierzu auch bereit sind. Hierbei sind insbesondere Gründe einer eventuellen Befangenheit des Mediators oder sonstige Ausschlussgründe zu prüfen und vom Mediator umgehend mitzuteilen.
  3. Als Mediator ist ausgeschlossen, wer eine der Parteien vor Beginn des Verfahrens in derselben Angelegenheit beraten oder vertreten hat. Dies gilt auch für eine Beratung oder Vertretung durch die Kanzlei des Mediators.
  4. Der Mediator bzw. seine Kanzlei ist/sind ferner nicht befugt, eine der Parteien in der Rechtsangelegenheit, die Gegenstand des Mediationsverfahrens ist, anwaltlich oder auf andere Weise zu vertreten oder zu beraten. Dies gilt auch für den Fall der Beendigung des Mediationsverfahrens ohne Einigung zwischen den Parteien. Der Mediator ist auch verpflichtet, die Parteien vorab zu informieren, wenn er bzw. seine Kanzlei in einer anderen Sache für eine Partei tätig werden soll oder tätig gewesen ist.

§ 4 Einigung der Parteien auf einen Mediator

  1. Einigen sich die Parteien nicht innerhalb von einer Woche nach Zugang der Vorschlagsliste gemeinsam auf einen Mediator unter schriftlicher Mitteilung an med.iatori e.V., übersenden die Parteien innerhalb einer weiteren Woche ihr schriftliches Ranking der von med.iatori e.V. vorgeschlagenen Mediatoren – mit jeweiliger Kopie unmittelbar an die andere Partei – in der Reihenfolge von 1 abwärts, wobei 1 den höchsten Rankingwert einer Partei darstellt.
  2. Dabei hat jede Partei das Recht, einen oder mehrere für sie nicht akzeptable Mediatoren von der Liste zu streichen und nur die verbleibenden Mediatoren zu ranken. Der Mediator mit der geringsten Rankingsummenzahl gilt als der von den Parteien bestimmte Mediator.
  3. Bei gleicher Rankingzahl bestimmt med.iatori e.V., wer von den beiden Mediatoren mit der jeweils geringsten Rankingzahl als Mediator in diesem Verfahren tätig werden soll. Anderenfalls legt med.iatori e.V. auf Wunsch der Parteien eine neue Mediatorenliste vor.
  4. med.iatori e.V. teilt das Ergebnis des Rankings und die eventuell erforderliche Bestimmung des Mediators den Parteien unverzüglich schriftlich mit und informiert unverzüglich den für dieses Verfahren ausgewählten bzw. bestimmten Mediator, der das weitere Verfahren mit den Parteien regelt.
  5. Der Mediator hat unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche ab Zugang der Mitteilung über seine Benennung, gegenüber den Parteien und gegenüber med.iatori e.V. die Annahme des Mediationsmandates schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung per Fax oder Email ist ausreichend.

§ 5 Pflichten des Mediators

  1. Der Mediator ist zur Unparteilichkeit und Neutralität verpflichtet. Er hat die Beilegung des Konfliktes zwischen den Parteien in jeder Art und Weise, die er für angemessen hält, zu fördern.
  2. Der Mediator ist nicht befugt, den Konflikt bzw. Teile des Konfliktes selbst zu entscheiden.
  3. Der Mediator hat mit den Parteien zu Beginn einer Mediation die Grundzüge des Mediationsverfahrens, den geplanten Ablauf des Verfahrens sowie die Rechte und Pflichten der Parteien zu erörtern.
  4. Das weitere Verhältnis der Parteien untereinander sowie das Verhältnis zwischen den Parteien und dem Mediator (einschließlich dessen Honorierung) sind in der gesondert abzuschließenden Mediationsvereinbarung geregelt.

§ 6 Durchführung des Mediationsverfahrens

  1. Der Mediator bestimmt unter Berücksichtigung der Interessen der Parteien die Art und Weise sowie den zeitlichen Rahmen, in welchem das Mediationsverfahren durchgeführt wird.
  2. Der Mediator und die Parteien streben eine zügige Durchführung des Mediationsverfahrens an.

§ 7 Gewährleistung der Vertraulichkeit

  1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, haben die Parteien, ihre Berater, der Mediator sowie med.iatori e.V. gegenüber Dritten alle Angelegenheiten des Mediationsverfahrens auch nach Beendigung der Mediation vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch für die Tatsache der Durchführung einer Mediation selbst.
  2. Die Parteien bzw. der Mediator werden Dritte (z.B. Sachverständige, Zeugen, Co-Mediatoren, Personen in Ausbildung usw.) nur hinzuziehen bzw. damit einverstanden sein, wenn sich diese in der gleichen Weise wie die Parteien selbst zur Vertraulichkeit verpflichten.
  3. Die weitergehenden Pflichten zur Vertraulichkeit sind in § 5 Mediationsvereinbarung geregelt.

§ 8 Beendigung des Mediationsverfahrens

  1. Nach Beendigung des Mediationsverfahrens gemäß § 6 der Mediationsvereinbarung hat der Mediator med.iatori e.V. unverzüglich von der Art und Weise sowie dem Zeitpunkt der Beendigung schriftlich zu benachrichtigen.
  2. med.iatori e.V. hat die Benachrichtigung des Mediators vertraulich zu behandeln und darf ohne schriftliche Zustimmung der Parteien Dritten weder die Durchführung noch das Ergebnis des Mediationsverfahrens offenlegen.
  3. med.iatori e.V. ist berechtigt, Informationen über das Mediationsverfahren in Statistiken aufzunehmen und im Rahmen ihres Medienangebotes (Broschüren, Homepage, usw.) anonymisiert zu veröffentlichen. Dabei ist sicherzustellen, dass weder der Konflikt noch die Parteien identifiziert werden können.
  4. Um die Qualität und Effizienz von Mediationsverfahren zu gewährleisten, kann med.iatori e.V. nach Beendigung der Mediation die Parteien bitten, den Mediator zu beurteilen. Ein entsprechender Evaluationsbogen wird den Parteien nach der Beendigung der Mediation übersandt. Eine Verpflichtung der Parteien zur Beurteilung entsteht hierdurch nicht.

§ 9 Kosten des Verfahrens

Die Gebühren für die Durchführung der Mediation sowie die Vergütung des Mediators richten sich nach der Gebührenordnung von med.iatori e.V. in der jeweils geltenden Fassung.

§ 10 Haftungsausschluss

  1. med.iatori e.V. haftet nicht für das Verhalten des Mediators. Für eigenes Handeln haften med.iatori e.V. und die Erfüllungsgehilfen nur im Falle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
  2. Die Haftung des Mediators richtet sich nach § 10 der Mediationsvereinbarung.

§ 11 Datenverarbeitung

Vorstand und Geschäftsstelle von med.iatori e.V. und der/die für das Verfahren bestellte/n Mediator/en sind berechtigt, die personenbezogenen Daten der Beteiligten des Verfahrens, die ihnen in Ausübung des Amtes mitgeteilt werden, zu verarbeiten. Ein Anspruch eines Beteiligten des Verfahrens auf Löschung besteht frühestens nach Ablauf von fünf Jahren nach Abschluss des Verfahrens. Etwaige längere Aufbewahrungspflichten, an die der/die Mediator/en berufsrechtlich gebunden ist/sind, bleiben davon unberührt.

§ 12 Allgemeine Regelungen

  1. Ergänzend zu dieser Verfahrensordnung gelten die zwischen den Parteien vereinbarte Mediationsvereinbarung sowie die Gebührenordnung von med.iatori e.V.
  2. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung oder ihre Aufhebung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, ebenso wie die Abbedingung der Schriftform.
  3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit dieser Vereinbarung im Übrigen unberührt. Ungültige Bestimmungen sind einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage aller Parteien geeignet sind, den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken, die sich in dieser Vereinbarung herausstellen können.
  4. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist – soweit rechtlich zulässig – Frankfurt.

§ 13 Kenntnisnahme durch die Parteien

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(Name der Partei, Datum und Ort) (Name der Partei, Datum und Ort)

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(Name der Partei, Datum und Ort) (Name der Partei, Datum und Ort)

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(Name des Mediators, Datum und Ort)